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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01   

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https://dejure.org/2003,19884
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01 (https://dejure.org/2003,19884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.06.2003 - L 4 KR 149/01 (https://dejure.org/2003,19884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - L 4 KR 149/01 (https://dejure.org/2003,19884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 13 Abs. 1 SGB V ; § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V; § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V; § 108 SGB V
    Anspruch eines Krankenhausträgers auf die Krankenhausbehandlungskosten gegen eine Krankenkasse; Kostenerstattungsanspruch gegen Krankenkasse als Surrogat zum Sachleistungsanspruch; Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus; Voraussetzungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Krankenhausträgers auf die Krankenhausbehandlungskosten gegen eine Krankenkasse; Kostenerstattungsanspruch gegen Krankenkasse als Surrogat zum Sachleistungsanspruch; Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus; Voraussetzungen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 147/01

    Geltendmachung von Krankenhausbehandlungskosten durch einen Konkursverwalter;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01
    Ausweislich des notariellen Vertrages war Verkäuferin die Verwaltungsgesellschaft Endo-Klinik als Alleineigentümerin des auf dem Erbbaugrundstück Wintermoor gelegenen Objekts (vgl Vertrag des Notars F. vom 13. Oktober 1997; Urkundenrolle 683/1997 G mit Anlage; vgl Bl 48 der Beiakten Band I - Verfahren L 4 KR 147/01 -).

    Die Aufnahme des Klinikums Wintermoor in den Niedersächsischen Krankenhausplan war Gegenstand verschiedener Gespräche, an denen ua Vertreter der Initiatoren, des Niedersächsischen Sozialministeriums sowie die Mitglieder des Planungsausschusses nach § 9 Nds Gesetz zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Nds KHG - idF vom 12. November 1986 (Nds GVBl S 343), geändert durch § 29 des Gesetzes vom 19. Dezember 1995 (Nds GVBl S 463), teilnahmen (vgl Ergebnis der Niederschrift der Planungsausschusssitzung vom 10. Dezember 1997; Bl 34 der Beiakte Band 11, 1nformationsschreiben des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 19. Januar 1998; Bl 103 der Beiakte Band II - Verfahren L 4 KR 147/01 -).

    Den Antrag des Klinikums Wintermoor vom 22. Juli 1997 auf Aufnahme in den Niedersächsischen Krankenhausplan lehnte das Niedersächsische Sozialministerium mit Bescheid vom 27. Februar 1998 ab (vgl Bl 158 bis 160 der Beiakte Band II - Verfahren L 4 KR 147/01 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des ersten und zweiten Rechtszuges sowie auf die Verwaltungsakten der Beklagten und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Beiakten in dem Parallelverfahren L 4 KR 147/01 -, die Gegenstand der Entscheidung gewesen sind, verwiesen.

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01
    Damit scheidet ein Anspruch des Beigeladenen gegen die Beklagte nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V aus (vgl auch Urteil des BSG vom 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R = SGb 2001, 193, 194).

    Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA sind im öffentlichen Recht jedoch ua dann nicht gegeben, wenn die Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BSG, Urteil vom 3. November 1999, aaO, S 193, 195 mwN).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01
    Denn zwischen dem Klinikum Wintermoor und der Beklagten bestand kein Leistungsverhältnis im Sinne einer zu erbringenden Vertragsleistung (vgl auch BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R = SGb 2002, 563, 564).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01
    Zwar sind die §§ 677 ff BGB im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich anwendbar (BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 49/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2003 - L 4 KR 149/01
    Dabei muss zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (bei der 1. Alternative: dem Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei der 2. Alternative: der rechtswidrigen Ablehnung) einerseits und den Nachteil des Versicherten (Kostenlast) andererseits ein Kausalzusammenhang bestehen, ohne den die Bedingung des § 13 Abs. 1 SGB V für die Ausnahme vom Sachleistungsgrundsatz nicht erfüllt ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl ua Urteil vom 24. April 2002 - L 4 KR 49/00 - mwH auf die Rechtsprechung des BSG und des erkennenden Senats).
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